{"id":13,"date":"2015-07-16T19:28:18","date_gmt":"2015-07-16T17:28:18","guid":{"rendered":"http:\/\/grootec.de\/agb\/"},"modified":"2015-09-06T16:12:11","modified_gmt":"2015-09-06T14:12:11","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/grootec.de\/eng\/agb\/","title":{"rendered":"Algemene verkoopvoorwaarden &#8211; Stand: Januar 2011"},"content":{"rendered":"<h2>1. Allgemeine Bestimmungen<\/h2>\n<p>F\u00fcr alle gegenseitigen Anspr\u00fcche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Gesch\u00e4ftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB sind, und Grootec gelten stets diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Gesch\u00e4ftskunden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Fassung. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als Grootec ihnen ausdr\u00fccklich zugestimmt hat. F\u00fcr den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen \u00fcbereinstimmenden Erkl\u00e4rungen ma\u00dfgebend. Im Fall von Kollisionen haben diese AGB\u00b4s Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p>An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen beh\u00e4lt sich Grootec seine Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschr\u00e4nkt vor. Diese Unterlagen d\u00fcrfen nur nach vorheriger Zustimmung durch Grootec Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag der Grootec nicht erteilt wird, dieser auf Verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Kundenbestellung in Form einer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung durch Grootec zustande. Sollte Grootec nachtr\u00e4glich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird Grootec den Gesch\u00e4ftskunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abge\u00e4nderten Konditionen nochmals best\u00e4tigen. Andernfalls ist Grootec zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits erhaltene Zahlungen wird Grootec umgehend nach einem R\u00fccktritt vom Vertrag erstatten. Gezeigt Muster\/Proben gelten lediglich als Indikationen ohne dass die zu liefernde Sache dem entsprechen muss.<\/p>\n<h2>2. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen<\/h2>\n<p>Die Preise verstehen sich ab Werk einschlie\u00dflich Verpackung, exklusiv EuroTauschpalette, zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung in folgender Weise zu geschehen:<\/p>\n<ul>\n<li>Zahlungen sind frei Zahlstelle der Grootec zu leisten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Hat Grootec die Aufstellung und Montage \u00fcbernommen, so tr\u00e4gt der Besteller zus\u00e4tzlich alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reise- und Transportkosten sowie Ausl\u00f6sungen.<\/p>\n<h2>3. Lieferfristen \/ Verzug<\/h2>\n<p>Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Ansonsten verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn Grootec die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<\/p>\n<p>Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf h\u00f6here Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren, verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen. Gleiches gilt f\u00fcr den Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgem\u00e4\u00dfen Belieferung von Grootec.<\/p>\n<p>Grootec haftet nicht f\u00fcr entstandene Sch\u00e4den aufgrund versp\u00e4teter Lieferung, auch nicht nach Ablauf einer der Grootec etwa gesetzten Frist. Dies gilt nicht soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.<\/p>\n<p>Die Grootec wird nach Erkennbarkeit der Nichtverf\u00fcgbarkeit den Kunden unverz\u00fcglich \u00fcber diese unterrichten. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zur\u00fccktreten, wenn die Verz\u00f6gerung der Lieferung von Grootec zu vertreten ist. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von Grootec innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl\u00e4ren, ob er wegen der Verz\u00f6gerung der Lieferung vom Vertrag zur\u00fccktritt oder auf die Lieferung besteht. Bereits erhaltene Zahlungen wird Grootec umgehend nach einem R\u00fccktritt vom Vertrag durch den Kunden diesem erstatten.<\/p>\n<h2>4. Gefahr\u00fcbergang<\/h2>\n<p>Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller \u00fcber:<\/p>\n<ul>\n<li>a) bei Lieferungen ohne Aufstellung und Montage \u2013 wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen gegen die \u00fcblichen Transportrisiken versichert.<\/li>\n<li>b) bei Lieferung mit Aufstellung und Montage am Tage der \u00dcbernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart nach einwandfreiem Probebetrieb.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchf\u00fchrung der Aufstellung oder Montage, die \u00dcbernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus Gr\u00fcnden, die der Besteller zu vertreten hat, verz\u00f6gert wird oder der Besteller aus sonstigen Gr\u00fcnden in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber.<\/p>\n<h2>5. Aufstellung und Montage<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Aufstellung und Montage gelten soweit nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bestimmungen:<\/p>\n<p>Der Besteller hat auf seine Kosten zu \u00fcbernehmen und rechtzeitig zu stellen:<\/p>\n<ul>\n<li>a) alle branchenfremden Nebenarbeiten einschlie\u00dflich der dazu ben\u00f6tigten Fachkr\u00e4fte, Baustoffe und Werkzeuge.<\/li>\n<li>b) die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Gegenst\u00e4nde und Stoffe<\/li>\n<li>c) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle, einschlie\u00dflich Anschl\u00fcsse, Heizung und Beleuchtung.<\/li>\n<li>d) f\u00fcr die Techniker von Grootec angemessenen Arbeitsraum einschlie\u00dflich sanit\u00e4rer Anlagen. Im \u00dcbrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes von Grootec und der Techniker an der Montagestelle die Ma\u00dfnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes und Personals ergreifen w\u00fcrde.<\/li>\n<li>e) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umst\u00e4nde der Montagestelle erforderlich sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaus m\u00fcssen soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung \/ Montage vereinbarungsgem\u00e4\u00df begonnen und ohne Unterbrechung durchgef\u00fchrt werden kann. Wege, Aufstell- und Montageplatz m\u00fcssen ger\u00e4umt und geebnet sein.<\/p>\n<p>Verz\u00f6gern sich Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme durch nicht von Grootec zu vertretende Umst\u00e4nde, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten f\u00fcr Wartezeit und zus\u00e4tzlich erforderliche Reisen von Grootec zu tragen.<\/p>\n<p>Der Besteller hat Grootec sofort nach Fertigstellung der Leistung die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der Arbeiten zu bescheinigen.<\/p>\n<p>Verlangt Grootec nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Besteller innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gelt ebenfalls als erfolgt, wenn die Lieferung in Gebrauch genommen wurde.<\/p>\n<h2>6. Verweigerung der Entgegennahme<\/h2>\n<p>Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher M\u00e4ngel nicht verweigern.<\/p>\n<h2>7. Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<\/h2>\n<p>Grootec gew\u00e4hrleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcberganges frei von Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 434, 435 BGB sind. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von Grootec unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahren\u00fcbergangs vorlag.<\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftskunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollst\u00e4ndigkeit oder etwaige M\u00e4ngel zu \u00fcberpr\u00fcfen, diese sp\u00e4testens innerhalb von einer Woche ab Zugang in Form einer schriftlichen M\u00e4ngelanzeige an Grootec senden. Bei versteckten M\u00e4ngeln ist die Mitteilung unverz\u00fcglich nach Feststellung des versteckten Mangels und sp\u00e4testens innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist vorzunehmen.<\/p>\n<p>M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Sch\u00e4den, die nach dem Gefahren\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, ungeeigneten Untergrundes, mangelhafter Bauarbeiten, instabiler Stromversorgung oder aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgem\u00e4\u00df \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche.<\/p>\n<p>Verj\u00e4hrung: Die Dauer der Gew\u00e4hrleistung betr\u00e4gt 12 Monate ab Zugang der Ware. Eine \u201cVor-Ort Garantie\u201c k\u00f6nnen Sie nur dann in Anspruch nehmen wenn diese ausdr\u00fccklich mit im Kaufpreis enthalten ist oder zus\u00e4tzlich erworben wurde. Diese Garantie ist nur f\u00fcr deutsche Standorte zu vereinbaren.<\/p>\n<p>Wenn keine Vor-Ort Garantie abgeschlossen wurde kann der Gesch\u00e4ftskunde das Ger\u00e4t bei Grootec zur Reparatur anbieten oder den Kundendienst von Grootec beauftragen den Fehler zu beheben. Reise- und \u00dcbernachtungskosten werden nach den jeweils aktuellen Tarifen in Rechnung gestellt. Anspr\u00fcche des Bestellers aus der Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr erforderliche Aufwendungen zum Zweck der Nacherf\u00fcllung, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Grootec ist Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu gew\u00e4hren. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des \u00a7 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, die Verg\u00fctung zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringf\u00fcgig und unerheblich ist.<\/p>\n<p>Soweit Grootec im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Gesch\u00e4ftskunden auf Grootec bzw. umgekehrt \u00fcbergeht, in dem erst Grootec die Ware vom Kunden zur\u00fcckgesandt bekommt und danach der Gesch\u00e4ftskunde die Austauschlieferung von Grootec erh\u00e4lt. Im Falle des R\u00fccktritts gilt \u00a7 346 BGB.<\/p>\n<p>R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Bestellers gegen Grootec gem\u00e4\u00df \u00a7478 BGB (R\u00fcckgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. F\u00fcr den Umfang des R\u00fcckgriffanspruchs des Bestellers gegen Grootec gem\u00e4\u00df \u00a7 487 Abs. 2 BGB gilt ferner Nummer 8 entsprechend.<\/p>\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung von Grootec. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem Artikel 8 geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.<\/p>\n<h2>8. Unm\u00f6glichkeit; Vertragsanpassung<\/h2>\n<p>Soweit die Lieferung unm\u00f6glich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn dass Grootec die Unm\u00f6glichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschr\u00e4nkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unm\u00f6glichkeit nicht zweckdienlich in Betrieb genommen werden kann. Diese Beschr\u00e4nkung gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum R\u00fccktritt vom Vertrag ist hiermit nicht verbunden.<\/p>\n<p>Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. 3 Abs.2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb von Grootec erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Grootec das Recht zu vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Will Grootec von diesem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat Grootec dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverz\u00fcglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem Besteller eine Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit vereinbart war.<\/p>\n<h2>9. Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche; Verj\u00e4hrung<\/h2>\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regeln nicht verbunden.<\/p>\n<p>Soweit dem Besteller Schadensersatzanspr\u00fcche zustehen, verj\u00e4hren diese mit Ablauf der nach Art. 7 Abs. 4 geltenden Verj\u00e4hrungsfrist. Gleiches gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche des Bestellers im Zusammenhang mit Ma\u00dfnahmen zur Schadensabwehr (z.B. R\u00fcckrufaktionen). Bei Schadensersatzanspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsvorschriften.<\/p>\n<h2>10. Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/h2>\n<p>Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten das zust\u00e4ndige Gericht von Grootec. Grootec ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. F\u00fcr die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG)<\/p>\n<h2>11. Verbindlichkeiten des Vertrages<\/h2>\n<p>Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag unzumutbare H\u00e4rte f\u00fcr eine Partei darstellen w\u00fcrde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Allgemeine Bestimmungen F\u00fcr alle gegenseitigen Anspr\u00fcche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Gesch\u00e4ftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB sind, und Grootec gelten stets diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Gesch\u00e4ftskunden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Fassung. 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